Ein Grundsatzurteil über die Haftung für Hyperlinks hat der Supreme Court, Kanadas oberster Gerichtshof, gefällt. Das einfache Setzen eines Links bedeutet demnach nicht, das verlinkte Material zu veröffentlichen. Damit scheidet eine Haftung für die über den Link erreichbaren Inhalte aus – sehr zur Erleichterung von kanadischen Website-Betreibern aller Art. Die Richter weisen aber darauf hin, dass unter bestimmten Umständen eine Haftung durchaus in Betracht kommen könne, dies aber in dem vorliegenden Verfahren Crookes vs. Newton (2011 SCC 47) nicht zu beurteilen war.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 63954.htmlDer Server sollte definitiv nach Kanada...
